Sie können Partner der BUXCard werden, sofern Ihr Gewerbe / Ihre Einrichtung ihren Sitz im Buxtehuder Stadtgebiet hat.
Dazu können Sie zunächst die Interessensbekundung-BUX-Card-Buxtehuder-Geschenkgutschein_digital ausfüllen und uns direkt per Mail zukommen lassen: gutschein@stadt.buxtehude.de. Wir melden uns anschließend bei Ihnen, um die weiteren Schritte einzuleiten.
Die Hansestadt Buxtehude übernimmt in den ersten drei Jahren ab Betriebseinführung die kompletten Kosten. Dazu gehören die Gebühren für die Einrichtung des Gutscheinsystems, für den Service, den laufenden Betrieb, den Abrechnungsprozess sowie für die Produktion umfangreicher Werbe- und Marketingmaßnahmen.
Das Gutscheinsystem kann an die IT-Infrastruktur am PoS angepasst werden und erfolgt wahlweise über das vorhandene Zahlungsterminal oder per Direktanbindung der vorhandenen Kassenlösung. Im E-Commerce ist die Verbindung per Webservice möglich.
Vor Einführung werden bei jeder teilnehmenden Akzeptanzstelle erforderliche Angaben u.a. zum Terminaltyp / Kassensystem abgefragt. Die Firma AVS GmbH wird anschließend prüfen, ob eine Anbindung möglich ist. Ist eine Anbindung über das vorhandene Terminal oder die Kasse nicht möglich oder verfügen Sie über kein Terminal, kann die Firma AVS Mietterminals (gegen Gebühr) zur Verfügung stellen.
Akzeptanzstelle = Teilnehmende Betriebe, bei denen die BUXCard eingelöst werden kann.
Verkaufsstelle = dort kann die BUXCard erworben werden
Sie können jederzeit Akzeptanzstelle werden. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Sitz im Buxtehuder Stadtgebiet haben. Zur Einführung benötigen Sie lediglich ein EC-Kartenlesegerät. Die Teilnahme ist in den ersten drei Jahren ab Markteinführung kostenfrei.
Die Laufzeit am Gutscheinsystem beträgt 36 Monate.
• Kostenfreie Teilnahme
• Keine Einrichtungsgebühren
• Keine Abrechnungsgebühren
• Nutzung des vorhandenen EC-Terminals
• Automatisiertes Clearing
• Stärkung der Kaufkraft
• Erhöhte Sichtbarkeit Ihres Unternehmens durch Werbemaßnahmen
• Steigerung der Wertschöpfung durch Einrichtung eines steuerfreien Arbeitgebergutscheins im 2. Step
Der Gutschein hat die Form einer elektronischen Karte, die in jedes Portemonnaie passt. Die Gutscheinkarte ist eine biologisch abbaubare Holzstoff-Karte aus Holz-Sekundärprodukten, frei von PVC, Öl und Bisphenol.
Die BUXCard wird als Zahlungsmittel (wie eine EC-Karte) beim Bezahlvorgang an der Kasse eingelöst.
Die BUXCard kann mit einem beliebigen Betrag zwischen 5 Euro und 100 Euro aufgeladen werden.
Der Gutschein ist restguthabenfähig. Verschenkt man z. B. 100 Euro, kann der Beschenkte zuerst in der Gastronomie für z. B. 50 Euro Essen gehen. Die restlichen 50 Euro können dann bei anderen Annahmestellen eingelöst werden, so lange bis das Guthaben aufgebraucht ist.
Der Gutschein kann aus sicherheitstechnischen Gründen nur einmal verwendet werden und ist daher nicht wieder aufladbar.
Jede Karte ist mit einer individuellen Sicherheitsnummer versehen, die die Online-Guthabenabfrage ermöglicht.
Das ist theoretisch möglich, sofern Sie den Gutschein als Zahlungsmittel hinterlegen können.